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   OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16   

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https://dejure.org/2016,48899
OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16 (https://dejure.org/2016,48899)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.12.2016 - 9 W 115/16 (https://dejure.org/2016,48899)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Dezember 2016 - 9 W 115/16 (https://dejure.org/2016,48899)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out bei der AWD Holding AG: Spruchverfahren ohne Erhöhung der Barabfindung abgeschlossen

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-out bei der AWD Holding AG

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Existiert wie hier ein Börsenkurs, muss dieser bei der Abfindung berücksichtigt werden, weil bei der Bestimmung der angemessenen Barabfindung der ausgeschiedenen Aktionäre nach §§ 327 a, b AktG auch darauf abzustellen ist, was sie im Falle einer freien Deinvestitionsentscheidung zum Zeitpunkt der unternehmensrechtlichen Maßnahme erhalten hätten (vgl. BVerfGE 100, 289, 296 = NJW 1999, 3769).
  • BGH, 19.11.2014 - IV ZR 47/14

    Rechtliches Gehör: Ablehnung einer mündlichen Anhörung des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, von Amts wegen das Erscheinen eines Sachverständigen zum Termin anzuordnen (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 510; NJW-RR 2011, 704, je m. w. N.; BVerfG, WM 2015, 1948).
  • BVerfG, 24.08.2015 - 2 BvR 2915/14

    Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn ein

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, von Amts wegen das Erscheinen eines Sachverständigen zum Termin anzuordnen (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 510; NJW-RR 2011, 704, je m. w. N.; BVerfG, WM 2015, 1948).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2015 - 26 W 9/14

    Festsetzung der angemessenen Abfindung zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Nur vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass dieser Wert, den das Landgericht aufgrund des Sachverständigengutachtens und nach eigener kritischer Würdigung angesetzt hat, nicht nur in der Bandbreite allgemein gebräuchlicher Werte liegt, sondern auch in der jüngeren Rechtsprechung wiederholt eine solche oder sogar höhere Marktrisikoprämie mit der Folge einer entsprechend sinkenden Abfindungshöhe für zutreffend erachtet worden ist (vgl. z. B. OLG Düsseldorf, 26 W 9/14, Beschluss vom 12. November 2015, zit. nach juris).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZR 96/10

    Rechtliches Gehör im Berufungsverfahren: Ladung des neuen Sachverständigen auf

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Dieses Antragsrecht besteht unabhängig von der nach § 411 Abs. 3 ZPO im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts stehenden Möglichkeit, von Amts wegen das Erscheinen eines Sachverständigen zum Termin anzuordnen (vgl. BGH, NJW-RR 2015, 510; NJW-RR 2011, 704, je m. w. N.; BVerfG, WM 2015, 1948).
  • BVerfG, 01.09.1995 - 1 BvR 632/94

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Anwendbarkeit der §§ 377 ff. HGB bei

    Auszug aus OLG Celle, 28.12.2016 - 9 W 115/16
    Nicht nachvollziehbar ist es, wenn behauptet wird, die Beschwerdeführer seien in der mündlichen Verhandlung überrascht geweSen, dass das Landgericht dem Sachverständigengutachten folgen wolle, denn zum einen handelt es sich bei dem Sachverständigen um einen langjährig auf dem Gebiet der Unternehmensbewertung tätigen und renommierten Gutachter, zum anderen ist es die Aufgabe eines Rechtsanwalts, jeden vertretbaren Gesichtspunkt von sich aus in Betracht zu ziehen und sich darauf einzustellen (vgl. nur BVerfG, NJW-RR 1996, 253 f.; s. a. BGH, IV ZR 180/04, Beschluss vom 13. Dezember 2006, Rn. 9 bei juris).
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